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Ratgeber · Umzug in Cottbus

Halteverbotszone für den Umzug in Cottbus beantragen

Der Umzugswagen steht 50 Meter vom Hauseingang entfernt, jede Kiste muss über den Gehweg getragen werden – das kostet Zeit, Kraft und am Ende Geld. Mit einer genehmigten Halteverbotszone steht der LKW direkt vor der Tür. So beantragen Sie sie in Cottbus und im Umland.

Stand: Oktober 2026·Lesezeit ca. 5 Min.

Wann lohnt sich ein Halteverbot?

Immer dann, wenn vor dem Haus kein sicherer Platz für den Umzugswagen frei ist – in Cottbus typischerweise in der Innenstadt und Altstadt mit engen Straßen, in dicht beparkten Wohngebieten oder wenn ein Möbellift aufgestellt werden soll. Ein LKW mit Ladebordwand braucht neben seiner eigenen Länge zusätzlich Platz hinter dem Fahrzeug zum Be- und Entladen.

Praxis-Tipp

Für einen 7,5-Tonner mit Ladebordwand sollten Sie mit etwa 15 bis 20 Metern Straßenlänge rechnen, mit Möbellift entsprechend mehr. Die genaue Länge hängt von Fahrzeug und Örtlichkeit ab – wir beraten Sie gern.

Zuständige Behörde in Cottbus

In der kreisfreien Stadt Cottbus/Chóśebuz ist die Untere Straßenverkehrsbehörde im Fachbereich Ordnung und Sicherheit zuständig:

Untere Straßenverkehrsbehörde CottbusFachbereich 32 – Ordnung und Sicherheit
Berliner Straße 6, 03046 Cottbus
Telefon: 0355 612-4710
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@cottbus.de

Rechtsgrundlage für die Anordnung ist § 45 Abs. 6 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Ein eigenes Online-Formular der Stadt gab es zum Zeitpunkt unserer Recherche nicht – der Antrag läuft schriftlich bzw. per E-Mail; Termine vergibt die Stadt über ihre Terminvereinbarung.

Antrag Schritt für Schritt

  1. Umzugstag und Ort festlegen – genaue Adresse, Straßenseite und Zeitraum (z. B. 7–18 Uhr).
  2. Antrag stellen mit Name und Anschrift, Grund (Umzug), Ort der Sperrung, beanspruchter Fläche (Länge in Metern), Dauer und einer kleinen Skizze bzw. einem Übersichtsplan.
  3. Genehmigung abwarten – die Behörde ordnet das Halteverbot an.
  4. Schilder aufstellen (Zeichen 283 „Absolutes Haltverbot“ mit Zusatzzeichen zu Tag und Uhrzeit) – selbst mit Leihschildern oder über einen Schilderdienst.
  5. Aufstellprotokoll führen: Datum und Uhrzeit notieren und die bereits parkenden Fahrzeuge mit Kennzeichen festhalten – das ist Ihr Nachweis, falls am Umzugstag doch jemand im Halteverbot steht.

Fristen: 14 Tage und 4 Tage

SchrittFrist
Antrag bei der Straßenverkehrsbehördemindestens 14 Tage vor dem Umzug (besser 3–4 Wochen)
Schilder aufstellenmindestens 3–4 Tage vor dem Umzug
Abschleppen auf Kosten des Falschparkerserst ab dem 4. Tag nach dem Aufstellen

Die letzte Zeile ist wichtig: Das Bundesverwaltungsgericht hat 2018 entschieden, dass ein Auto, das schon vor dem Aufstellen der mobilen Schilder dort stand, erst nach Ablauf von drei vollen Tagen kostenpflichtig abgeschleppt werden darf (Urteil vom 24.05.2018, Az. 3 C 25.16). Wer die Schilder zu spät aufstellt, steht am Umzugstag womöglich vor einem zugeparkten Halteverbot.

Kosten

Die Stadt nennt keine pauschale Summe: Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem Umfang der Beschränkung, dazu kommen die Kosten für die Verkehrszeichen. Zur Orientierung:

  • Komplettservice eines Schilderdienstes (Antrag, Schilder, Aufstellen, Protokoll) für Cottbus: laut Anbieterangaben rund 180–210 € für einen Tag und eine Straßenseite.
  • Jeder weitere Tag und eine beidseitige Sperrung kosten extra.
Unser Tipp

Rechnen Sie die Kosten gegen die gesparte Zeit: Lange Tragewege verlängern den Umzug schnell um mehrere Arbeitsstunden. Bei DLS geben Sie das Halteverbot einfach im Umzugsprotokoll mit an – wir planen es in Ihr Festpreisangebot ein.

Umland: Spree-Neiße & Guben

In Brandenburg sind die Landkreise und kreisfreien Städte Straßenverkehrsbehörde. Für Umzüge in Spremberg, Forst (Lausitz), Drebkau, Peitz oder Burg (Spreewald) – alle im Landkreis Spree-Neiße – ist deshalb grundsätzlich der Landkreis zuständig:

Landkreis Spree-NeißeFachbereich Ordnung, Sicherheit, Verkehr – Verkehrslenkung/Verkehrssicherung
Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz)
Telefon: 03562 986-13201 · E-Mail: ordnungsamt@lkspn.de
Sprechzeiten: Di 8–12 und 13–18 Uhr, Do 8–12 und 13–16 Uhr

Sonderfall Guben: Nach Landesrecht kann die Stadt Guben auf eigenen Antrag Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde übernehmen. Fragen Sie für einen Umzug in Guben deshalb vorab bei der Stadt nach, wer Ihren Antrag bearbeitet.

Häufige Fragen

Wie lange vorher muss ich die Halteverbotszone in Cottbus beantragen?

Laut Landesportal Brandenburg mindestens 14 Tage vor dem Umzugstag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde der Stadt Cottbus. Planen Sie lieber drei bis vier Wochen ein, besonders in den umzugsstarken Monaten am Monatsende.

Wann müssen die Halteverbotsschilder aufgestellt werden?

Nach der Genehmigung mindestens drei bis vier Tage vor dem Umzug. Hintergrund: Laut Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 24.05.2018, 3 C 25.16) darf ein Fahrzeug, das vor dem Aufstellen dort parkte, erst ab dem vierten Tag nach dem Aufstellen kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Was kostet ein Halteverbot für den Umzug in Cottbus?

Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach Umfang und Dauer der Sperrung; dazu kommen die Kosten für die Verkehrszeichen. Komplettangebote von Schilderdiensten für Cottbus liegen nach deren eigenen Angaben bei rund 180 bis 210 Euro für einen Tag und eine Straßenseite.

Wer ist im Umland, z. B. in Spremberg, Forst oder Burg, zuständig?

In Brandenburg sind die Landkreise Straßenverkehrsbehörde. Für die Orte im Landkreis Spree-Neiße ist daher grundsätzlich der Landkreis zuständig (Fachbereich Ordnung, Sicherheit, Verkehr in Forst). In Guben fragen Sie am besten vorher bei der Stadt nach, da Guben nach Landesrecht eigene Zuständigkeiten übernehmen kann.

Kann DLS die Halteverbotszone für mich organisieren?

Ja. Auf Wunsch planen wir die Halteverbotszone bei Ihrem Umzug mit ein. Geben Sie es einfach im Umzugsprotokoll unter „Zugang“ bei „Halteverbotszone einrichten“ an.

Halteverbot, Möbellift, Umzug – alles aus einer Hand

Geben Sie im Umzugsprotokoll an, dass eine Halteverbotszone nötig ist – wir planen sie direkt in Ihr Festpreisangebot ein.

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